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REWE muss 20,8 Mio. Euro Strafe zahlen

Das Kartellgericht hat dem Handelskonzern REWE aufgrund eines Antrages der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eine Geldbuße in der Höhe von 20,8 Millionen Euro auferlegt. Der Lebensmittelhändler hat von 2007 bis 2012 mit Lieferanten Endverkaufspreise und andere Parameter abgesprochen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Eine in dem Verfahren von BWB und REWE erarbeitete Leitlinie soll künftig für die gesamte Branche präventiv für Rechtssicherheit sorgen.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte im Februar 2012 in der Konzernzentrale von REWE International in Wiener Neudorf eine mehrtägige Hausdurchsuchung durchgeführt. Der Verdacht richtete sich auf vertikale Absprachen mit horizontalen Elementen über Endverkaufspreise und Aktionszeiträume zwischen der REWE und Lieferanten insbesondere aus der Bier- und Molkereibranche.

Auf die umfangreichen und monatelangen Ermittlungen folgte nun die Entscheidung des Kartellgerichtes, dass REWE eine Geldbuße in der Höhe von 20,8 Millionen Euro zu bezahlen hat.

Bereits im Vorfeld des Gerichtsverfahrens hatte REWE die Vorwürfe der BWB anerkannt. Die Absprachen dauerten von 2007 bis zum Zeitpunkt der Hausdurchsuchungen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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