Aktuell
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Tabaksteuererhöhungen
Tabaksteuererhöhungen
„Momentan ist es so, dass Trafikantinnen und Trafikanten in Österreich mehr als die Hälfte der Tabaksteuererhöhungen aus der eigenen Tasche zahlen“, informierte Peter Trinkl, der Obmann des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), und Stellvertreterin Gabriele Karanz heute, Dienstag. Die Interessenvertretung fordert daher: „Trafikantinnen und Trafikanten dürfen nicht Spielball der Interessen von Politik und Industrie werden. Wie befürchtet, hat sich gezeigt, dass der Strukturfonds nicht ausreicht, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern. Es müssen mehr strukturelle Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die Handelsspanne der Trafikanten nicht weiter verringert wird.“ Die Handelsspanne soll daher wieder wie vor 1995 dauerhaft an den Kleinverkaufspreis anknüpfen, wobei für das Tabakfachgeschäft wieder eine Umsatzgröße von 15 % auf Tabakwaren und ein entsprechend gestalteter Umsatz für Tabakverkaufsstellen sichergestellt werden soll.
Die Berechnungsbasis der Handelsspanne ist seit Inkrafttreten des Tabakmonopolgesetzes 1996 der Kleinverkaufspreis der gelieferten Tabakerzeugnisse abzüglich der Tabak- und der Umsatzsteuer. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Tabaksteuererhöhungen und die Preispolitik der Industrie, die diese Erhöhungen nicht berücksichtigt, haben zur Folge, dass die Handelsspanne der Trafikanten geschrumpft ist. „Die dadurch entstandenen Einkommensrückgänge gefährden die Existenz vieler Trafikantinnen und Trafikanten und damit letztlich auch den vom Tabakmonopolgesetz vorgesehenen Nahversorgungsauftrag“, führten Trinkl und Karanz aus.
Trotz vieler Gesprächstermine und der existenziellen Bedeutung dieser Forderung für einen ganzen Berufsstand fühlen sich die Vertreter der Branche vom Finanzministerium vertröstet und hingehalten: „Daher mussten die Trafikantinnen und Trafikanten zur Selbsthilfe greifen und protestieren beim Finanzminister per Mail und Fax gegen diese Verschleppungstaktik. Und: „Sollte es notwendig sein, werden weitere Protestmaßnahmen folgen“, so Trinkl und Karanz.
Umsetzung der EU- Tabakprodukterichtlinie der in Österreich: Tabakwarenersatzprodukte auch dem Tabakmonopolregime unterstellen
Hinsichtlich der Umsetzung der neuen Tabakprodukterichtlinie der EU solle vorrangig darauf geachtet werden, dass diese im Gleichklang mit den europäischen Nachbarländern erfolgt und die derzeit geltenden Nichtraucherschutzbestimmungen in Österreich aufrecht bleiben. „Insbesondere in der Trafik sollen die Kunden aber weiterhin die Möglichkeit haben, das Sortiment zu testen“, fordern die Trafikanten.
Die Kennzeichnung der Verpackung von Zigaretten solle im Interesse von Trafikanten und Kunden so erfolgen, dass trotz der neuen kombinierten Warnhinweise der Markenschriftzug weiterhin leicht erkennbar ist. Damit wird das Tagesgeschäft der Trafikanten nicht erschwert, es müssen keine Umbaukosten der Trafik in Kauf genommen werden und es stehen dieser Maßnahme auch keine gesundheitspolitischen Bedenken entgegen.
Der - wie die Branchenvertreter es formulierten - „Wildwuchs an Anbietern neuartiger Erzeugnisse wie elektronischen Zigaretten und anderen Tabakwarenersatzprodukten, die eine neue Art des Rauchens suggerieren“, haben in etlichen Bundesländern aber schon zu einer Diskussion über die geltenden Jugendschutzbestimmungen geführt haben. Es erscheine daher sinnvoll und zielführend, diese Produkte auch dem Tabakmonopolregime zu unterstellen. „Durch die spezifischen Regelungen des Tabakmonopolrechts, aber auch die Standesregeln der Tabaktrafikanten ist gewährleistet, dass die Umsetzung gesundheitspolitischer Zielsetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Jugendschutz, ausreichend berücksichtigt und durch die Monopolverwaltungsgesellschaft auch wirksam überwacht werden kann“, unterstrich Bundesgremialobmann Trinkl.
Die Berechnungsbasis der Handelsspanne ist seit Inkrafttreten des Tabakmonopolgesetzes 1996 der Kleinverkaufspreis der gelieferten Tabakerzeugnisse abzüglich der Tabak- und der Umsatzsteuer. Die vom Gesetzgeber beschlossenen Tabaksteuererhöhungen und die Preispolitik der Industrie, die diese Erhöhungen nicht berücksichtigt, haben zur Folge, dass die Handelsspanne der Trafikanten geschrumpft ist. „Die dadurch entstandenen Einkommensrückgänge gefährden die Existenz vieler Trafikantinnen und Trafikanten und damit letztlich auch den vom Tabakmonopolgesetz vorgesehenen Nahversorgungsauftrag“, führten Trinkl und Karanz aus.
Trotz vieler Gesprächstermine und der existenziellen Bedeutung dieser Forderung für einen ganzen Berufsstand fühlen sich die Vertreter der Branche vom Finanzministerium vertröstet und hingehalten: „Daher mussten die Trafikantinnen und Trafikanten zur Selbsthilfe greifen und protestieren beim Finanzminister per Mail und Fax gegen diese Verschleppungstaktik. Und: „Sollte es notwendig sein, werden weitere Protestmaßnahmen folgen“, so Trinkl und Karanz.
Umsetzung der EU- Tabakprodukterichtlinie der in Österreich: Tabakwarenersatzprodukte auch dem Tabakmonopolregime unterstellen
Hinsichtlich der Umsetzung der neuen Tabakprodukterichtlinie der EU solle vorrangig darauf geachtet werden, dass diese im Gleichklang mit den europäischen Nachbarländern erfolgt und die derzeit geltenden Nichtraucherschutzbestimmungen in Österreich aufrecht bleiben. „Insbesondere in der Trafik sollen die Kunden aber weiterhin die Möglichkeit haben, das Sortiment zu testen“, fordern die Trafikanten.
Die Kennzeichnung der Verpackung von Zigaretten solle im Interesse von Trafikanten und Kunden so erfolgen, dass trotz der neuen kombinierten Warnhinweise der Markenschriftzug weiterhin leicht erkennbar ist. Damit wird das Tagesgeschäft der Trafikanten nicht erschwert, es müssen keine Umbaukosten der Trafik in Kauf genommen werden und es stehen dieser Maßnahme auch keine gesundheitspolitischen Bedenken entgegen.
Der - wie die Branchenvertreter es formulierten - „Wildwuchs an Anbietern neuartiger Erzeugnisse wie elektronischen Zigaretten und anderen Tabakwarenersatzprodukten, die eine neue Art des Rauchens suggerieren“, haben in etlichen Bundesländern aber schon zu einer Diskussion über die geltenden Jugendschutzbestimmungen geführt haben. Es erscheine daher sinnvoll und zielführend, diese Produkte auch dem Tabakmonopolregime zu unterstellen. „Durch die spezifischen Regelungen des Tabakmonopolrechts, aber auch die Standesregeln der Tabaktrafikanten ist gewährleistet, dass die Umsetzung gesundheitspolitischer Zielsetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Jugendschutz, ausreichend berücksichtigt und durch die Monopolverwaltungsgesellschaft auch wirksam überwacht werden kann“, unterstrich Bundesgremialobmann Trinkl.