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Vergabe via Ausschreibungen

Im Binnenmarktausschuss stimmte am Donnerstag eine große Mehrheit von 28 Abgeordneten für die Richtlinie, nur zehn Parlamentarier votierten dagegen, zwei enthielten sich.

Im März soll das gesamte EU-Parlament über die Richtlinie abstimmen. Kritiker sehen in dem Entwurf einen Versuch der EU-Behörde, die kommunale Wasserversorgung für private Konzerne zu öffnen. Vor allem in Deutschland und Österreich hat der Vorschlag für Aufsehen gesorgt.

Barnier: Freiwillige Entscheidung

In dem Richtlinienentwurf der Kommission aus dem Jahr 2011 wird eine Marktöffnung ausdrücklich angestrebt, aber keine Zwangsprivatisierung der Wasserressourcen vorgeschlagen. Die in der Richtlinie vorgesehenen Verfahren sind nur dann anzuwenden, wenn eine Gebietskörperschaft die Entscheidung getroffen hat, die Wasserversorgung an private oder gemischtwirtschaftliche Unternehmen zu übertragen, betonte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier am Donnerstag. In der EU hofft man dadurch auf mehr Transparenz und Fairness. Über die Richtlinie müssen die EU-Staaten und das Europaparlament entscheiden.

Die EU-Kommission hat Kritik zurückgewiesen, wonach sie mit der umstrittenen Konzessionsrichtlinie eine Privatisierung der Wasserversorgung anstrebt. Das sei „eine bewusste Fehlinterpretation der Richtlinie“, erklärte die Kommission am Donnerstag vor einer Debatte im Binnenmarktausschuss des Europaparlaments. „Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen auf dem Markt“, so Barnier.

Mehr Transparenz nur „Mythos“?

Der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer wies Aussagen Barniers zurück, wonach die Richtlinie bewusst fehlinterpretiert werde. „Es stimmt, dass die Richtlinie zu keiner automatischen Privatisierungspflicht für öffentliche Dienstleistungen führt“, so Weidenholzer. Aber „als Konsequenz einer Konzessionenrichtlinie müssten Gemeinden und Städte europaweit ausschreiben - zum Vorteil privater Konzerne, aber zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger.“ Außerdem sei es ein „Mythos“, dass die Richtlinie zu mehr Transparenz und Rechtssicherheit führe.

„Der verbissene Kampf von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier um die Konzessionsrichtlinie macht nur dann Sinn, wenn er entgegen seinen Behauptungen den Wassermarkt öffnen und den Druck zur Privatisierung vor allem des Wassers erhöhen will“, kritisierte auch die grüne Europasprecherin und Abgeordnete Ulrike Lunacek. Die Mehrheit für die EU-Richtlinie sei „völlig unverständlich, da gerade die Sozialdemokraten immer gegen die Liberalisierung der Wasserversorgung aufgetreten sind“, sagte die Grün-Abgeordnete Eva Lichtenberger.

„Hier übt die Kommission durch die Hintertüre einen enormen Privatisierungsdruck in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge, wie der Wasserversorgung, auf die Kommunen aus“, erklärte auch der freiheitliche EU-Mandatar Franz Obermayr. Gewinner wären global agierende Großkonzerne wie die französische Veolia-Gruppe.

Bereits entschärfte Version

Offenbar ist die jetzige Regelung eine bereits abgemilderte Version der ursprünglichen Fassung: So wurde auch angedacht, Rettungsdienste in die Richtlinie miteinzuschließen, was jedoch nicht getan wurde. Auch rein kommunale Wasserversorger fallen nicht unter die geplante neue EU-Regeln für die öffentliche Vergabe von Dienstleistungen. Eine allgemeine Ausnahme des Wasserbereichs war demnach nicht mehrheitsfähig, weil Wasserdienstleistungen seitens der Kommunen - nicht nur in Deutschland - schon heute teilprivatisiert sind, erklärte CDU-Europaabgeordneter Andreas Schwab.
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