Seite 2 von 2
Lichtindustrie hofft auf Erfolg der LED-Lampe
Lichtindustrie hofft auf Erfolg der LED-Lampe
Lumen statt Watt
Mit dem Einzug der Stromsparbirnen hat auch die Watt-Zahl als einziges Unterscheidungsmerkmal ausgedient. Orientieren sollte man sich nun an der Lichtausbeute, die in Form der Lumen-Zahl immer auf der Verpackung angegeben sein wird.
„Die wichtigste Größe ist nicht mehr Watt, sondern Lumen“, so auch Erik Nielsen von der Vorarlberger Zumtobel-Tochter Ledon Lamp, die seit zwei Jahren Retrofit-LED-Lampen für den Hausgebrauch anbietet. Er rät hier zu einer einfachen Faustregel: „Man multipliziert die bekannte Watt-Zahl der alten Glühbirne mit dem Faktor zehn und gibt noch ein bisschen was dazu.“
Genaue EU-Vorgaben zur Lichtausbeute
Laut EU-Gesetz müssen LED-Leuchtmittel einen 14 Prozent höheren Lichtstrom als eine Standardglühbirne liefern. Bei einer 60-Watt-Birne mit 710 Lumen müsste das LED-Äquivalent also 806 Lumen liefern. Der von der EU geforderte höhere Lumen-Wert soll sicherstellen, dass auch am Ende der langen Lebensdauer noch ausreichend Lichtleistung da ist.
In der Praxis zeige sich jedoch, dass das Leuchtergebnis einer 60-Watt-Glühbirne einer LED-Lampe mit circa 600 bis 700 Lumen gleichkomme, so Nielsen. Eine höhere Lumen-Zahl werde oft als zu hell empfunden.
Konsumentenschützer rät zu Markenprodukten
Wer den Kauf einer LED-Birne in Erwägung zieht, sollte laut Lampenexperte Mirko Bernhard vom Verein für Konsumentenschutz (VKI) zu einem qualitativ hochwertigen Markenprodukt greifen.
Gemeinsam mit der Stiftung Warentest führt der VKI regelmäßig Lebensdauertests durch, bei dem Schalthäufigkeit und Brenndauer genau simuliert und unter die Lupe genommen werden. Ein solcher Test nimmt laut Bernhard etwa ein Jahr in Anspruch.
Die Lebensdauer der LED-Lampen entspricht dabei durchaus den Erwartungen von 30.000 bis 50.000 Stunden, so der Tester. Es komme allerdings immer auf die verwendeten Bauteile an. Bei Markenherstellern könne man in der Regel davon ausgehen, dass keine Billigbauteile genutzt und die Lebensdauer wie erwartet eingehalten werde.
Bernhard empfiehlt zusätzlich, vor dem Einschrauben der Lampe den Sockel mit dem Kaufdatum zu beschriften, um im Falle eines Defekts auch nach Jahren noch zu wissen, wann man die Lampe erworben hat. Dann könne man auch ohne Rechnung noch versuchen, beim Hersteller zu reklamieren.
Nächste Leuchtrevolution in den Startlöchern
Auch wenn die Entwicklung der LED-Leuchten in puncto Effizienz und preiswerterer Herstellung der Halbleiter noch längst nicht ausgereizt ist, steht bereits die nächste Technologie in den Startlöchern: organische Leuchtdioden (OLEDs), bei denen organische Materialien zum Leuchten gebracht werden.
Erste OLED-Fernsehgeräte, die keine Hintergrundbeleuchtung mehr benötigen, sollen noch heuer auf den Markt kommen, und auch erste kleinere OLED-Displays für Notebook, Handys und MP3-Player gibt es bereits. Bis die Technologie auch als Leuchtmittel in den Haushalt einzieht, wird es aber wohl noch einige Zeit dauern.
Mit dem Einzug der Stromsparbirnen hat auch die Watt-Zahl als einziges Unterscheidungsmerkmal ausgedient. Orientieren sollte man sich nun an der Lichtausbeute, die in Form der Lumen-Zahl immer auf der Verpackung angegeben sein wird.
„Die wichtigste Größe ist nicht mehr Watt, sondern Lumen“, so auch Erik Nielsen von der Vorarlberger Zumtobel-Tochter Ledon Lamp, die seit zwei Jahren Retrofit-LED-Lampen für den Hausgebrauch anbietet. Er rät hier zu einer einfachen Faustregel: „Man multipliziert die bekannte Watt-Zahl der alten Glühbirne mit dem Faktor zehn und gibt noch ein bisschen was dazu.“
Genaue EU-Vorgaben zur Lichtausbeute
Laut EU-Gesetz müssen LED-Leuchtmittel einen 14 Prozent höheren Lichtstrom als eine Standardglühbirne liefern. Bei einer 60-Watt-Birne mit 710 Lumen müsste das LED-Äquivalent also 806 Lumen liefern. Der von der EU geforderte höhere Lumen-Wert soll sicherstellen, dass auch am Ende der langen Lebensdauer noch ausreichend Lichtleistung da ist.
In der Praxis zeige sich jedoch, dass das Leuchtergebnis einer 60-Watt-Glühbirne einer LED-Lampe mit circa 600 bis 700 Lumen gleichkomme, so Nielsen. Eine höhere Lumen-Zahl werde oft als zu hell empfunden.
Konsumentenschützer rät zu Markenprodukten
Wer den Kauf einer LED-Birne in Erwägung zieht, sollte laut Lampenexperte Mirko Bernhard vom Verein für Konsumentenschutz (VKI) zu einem qualitativ hochwertigen Markenprodukt greifen.
Gemeinsam mit der Stiftung Warentest führt der VKI regelmäßig Lebensdauertests durch, bei dem Schalthäufigkeit und Brenndauer genau simuliert und unter die Lupe genommen werden. Ein solcher Test nimmt laut Bernhard etwa ein Jahr in Anspruch.
Die Lebensdauer der LED-Lampen entspricht dabei durchaus den Erwartungen von 30.000 bis 50.000 Stunden, so der Tester. Es komme allerdings immer auf die verwendeten Bauteile an. Bei Markenherstellern könne man in der Regel davon ausgehen, dass keine Billigbauteile genutzt und die Lebensdauer wie erwartet eingehalten werde.
Bernhard empfiehlt zusätzlich, vor dem Einschrauben der Lampe den Sockel mit dem Kaufdatum zu beschriften, um im Falle eines Defekts auch nach Jahren noch zu wissen, wann man die Lampe erworben hat. Dann könne man auch ohne Rechnung noch versuchen, beim Hersteller zu reklamieren.
Nächste Leuchtrevolution in den Startlöchern
Auch wenn die Entwicklung der LED-Leuchten in puncto Effizienz und preiswerterer Herstellung der Halbleiter noch längst nicht ausgereizt ist, steht bereits die nächste Technologie in den Startlöchern: organische Leuchtdioden (OLEDs), bei denen organische Materialien zum Leuchten gebracht werden.
Erste OLED-Fernsehgeräte, die keine Hintergrundbeleuchtung mehr benötigen, sollen noch heuer auf den Markt kommen, und auch erste kleinere OLED-Displays für Notebook, Handys und MP3-Player gibt es bereits. Bis die Technologie auch als Leuchtmittel in den Haushalt einzieht, wird es aber wohl noch einige Zeit dauern.