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Trendwende im Stiftungswesen: Ein neues Gesetz fördert gemeinnütziges Stiften

Das Gemeinnützigkeitspaket, das jetzt in Begutachtung geht, bringt die langersehnte Trendwende in Österreichs Stiftungswesen: Ab Inkrafttreten des Gesetzes können Stiftungen ihre Leistungen - bisher auf mildtätige und karitative Beiträge eingeschränkt - allen Bereichen der Gemeinnützigkeit im Sinne der Bundesabgabenordnung angedeihen lassen, ohne auf steuerliche Vergünstigungen verzichten zu müssen.

Das neue Gesetz, das über viele Monate akribisch verhandelt wurde, markiert den Beginn einer neuen Epoche für gemeinnützige Stiftungen. Der Verband für gemeinnütziges Stiften begrüßt nicht nur - und ganz besonders - die Verbreiterung des Handlungsspielraums, der Bildung, Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur, etc. umfasst, sondern auch die Vereinfachung der Neugründung von Stiftungen.

"Gemeinnützige Stiftungen sind weltweit ein Motor für soziale und gesellschaftliche Innovationen, die unsere Gesellschaft dringend braucht. Die Stärkung privaten und zivilgesellschaftlichen Engagements trägt entscheidend zur langfristigen Absicherung von Standort und Wohlstand beitragen", so Dr. Harald Katzmair, Präsident des Verbandes für gemeinnütziges Stiften.

Der Verband für gemeinnütziges Stiften ist überzeugt, dass die angekündigten Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht und in den steuerlichen Rahmenbedingungen zu zahlreichen Neugründungen von gemeinnützigen Stiftungen führen. "Wir hoffen, das Ausmaß an Kapital, das für gemeinnützige Zwecke jetzt in Umlauf gebracht wird, verringert die beschämende Distanz zu Deutschland und der Schweiz", meint Maga. Petra Navara, Geschäftsführerin des Verbands für gemeinnütziges Stiften.

Signifikante Änderungen

Die Klausel der Unmittelbarkeit fällt, Zustiften wird endlich möglich: Die Erleichterung der Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen ist eine wichtige Basis für eine zeitgemäße Aufgabenteilung innerhalb der Zivilgesellschaft. 
Willkommen sind auch die Steuerbegünstigungen zur Einbringung von Immobilien in gemeinnützige Stiftungen oder die heiß umkämpfte steuerliche Begünstigung von Kunst- und Kultureinrichtungen.

"Die Deckelung der steuerlich begünstigten Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen ist allerdings recht niedrig angesetzt, um wirkliche Anreize für vermögende Stifter zu setzen", meint die Geschäftsführerin. "Insgesamt aber stärkt die Regierung mit diesem Gesetz die aktive Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung unserer Gesellschaft. Das ist eine kulturelle Leistung in unserer Republik", erkennt Navara an.

Über den Verband für gemeinnütziges Stiften

Der Verband für gemeinnütziges Stiften wurde 2014 als Interessensvertretung für das gemeinnützige Stiftungswesen in Österreich gegründet. Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinnütziges Stiften und das Sichtbarmachen des positiven Wirkens gemeinnütziger Stiftungen für die Gesellschaft stehen im Zentrum seiner Tätigkeit. Er hat derzeit 60 Mitglieder, die sich in unterschiedlicher Form gemeinnützig engagieren. Ihnen bietet der Verband die Möglichkeit des Austauschs und Lernens und einen geschützten Rahmen neue Modelle gemeinnützigen Engagements zu entwickeln.

Foto: Eva Kern

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