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Datenschutzverletzung: 20 Millionen Euro Strafandrohung für unsere mittelständischen Betrieb

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union sieht drastische Höchststrafen für Datenschutzverletzungen vor. Die neuen Regelungen betreffen alle Unternehmen in Österreich, vom Nagelstudio über den produzierenden Familienbetrieb bis zum Pharmakonzern. Angesichts der hohen Strafandrohungen sollte sich jedes Unternehmen, auch jedes Start-up, nun intensiv um die Anpassung des Datenschutzes kümmern.

Österreich als scheues Reh im Lichtkegel?

Noch gibt es kaum offizielle Stellungnahmen österreichischer Behörden zur Anwendung und nationalen Gesetzgebung für die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verordnung stammt vom 27. April 2016 und deren Richtlinien müssen auch in Österreich zum Stichtag 25. Mai 2018 umgesetzt sein. Das klingt noch nach einem langen Zeitraum, jedoch sind derart komplexe Neuregelungen und notwendige Anpassungen in Unternehmen mit einem entsprechenden Zeitaufwand verbunden. Und zahlreiche neu zu regelnden Verordnungen und Kollisionen mit bestehenden Gesetzen machen die Umstellung nicht leichter.

„Handlungsbedarf besteht in jedem Fall, denn die Strafen werden von bisher maximal 25.000 Euro auf bis zu 20 Millionen Euro heraufgesetzt. Niemand kann es sich jetzt leisten, einfach mal abzuwarten und zu hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird!“, so der Medienbetriebswirt Constantin Wollenhaupt, M.A., Initiator der Plattform IT-Wirtschaft.net und Geschäftsführer von HarCon Media & Consulting Holding GmbH.

Jedes Unternehmen ist betroffen!

Ziel der DSGVO ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Das fängt bei der E-Mail-Korrespondenz an, geht über Kontaktformulare und Statistikauswertungen von Websites bis hin zu App-Downloads, Kommunikation via Messenger-Dienste und das Bespielen von Social Networks. Auch die Team-Kommunikation mithilfe von Onlinediensten (die besonders bei Start-ups beliebt sind) steht auf dem Prüfstand. Sobald Daten von Mitarbeitern, Kunden oder sonstigen Dritten im Spiel sind, spielen die Unternehmen „russisches Roulette“, wenn sie kein DSGVO-konformes Datenschutzmanagement aufweisen können. Dabei spielt die Größe des Unternehmens keine Rolle – die DSGVO gilt für die Nageldesignerin genauso wie für den mittelständischen Familienbetrieb oder den Pharmakonzern.

Kompendium mit Analysen und Auswirkungen der DSGVO in Österreich:

Die Plattform für die digitale Wirtschaft „IT-Wirtschaft.net“ – eine Initiative der HarCon Media & Consulting Holding GmbH – hat nun mit Vertretern von Verbraucherschutz, Arbeitgeberverbänden sowie Behörden auf nationaler und internationaler Ebene gesprochen und eine erste Übersicht für Unternehmen zusammengestellt. Neben Vor- und Nachteilen für Konsumenten und Unternehmen wurde die gesetzliche Lage in Österreich unter die Lupe genommen sowie die drohenden Risiken und Strafen für Unternehmen untersucht. Das Kompendium diskutiert zudem erste mögliche Handlungsfelder zur Vorbereitung auf das Inkrafttreten der DSGVO.

Das Kompendium kann unter http://bit.ly/harcon_publikationen kostenlos heruntergeladen werden.

Foto: alphaspirit/Fotolia
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