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Zuschläge für Sonderleistungen werden selbstverständlich honoriert
Die Wiener Gebietskrankenkasse kann die jüngsten Diskussionen rund um die Abgeltung von Mehrleistungen – die etwa im Zuge der aktuellen Grippewelle anfallen können – nicht nachvollziehen. Die Zuschläge sind detailliert im Tarifkatalog geregelt – letzteren sollte gerade die Ärztekammer kennen.
Demnach sind Zuschläge in der Nacht, zwischen 19:00 und 7:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen vorgesehen, sofern die Ärztin/der Arzt außerhalb der Ordinationszeit geöffnet hat. Das bedeutet: Sollte ein Vertragspartner beispielsweise seine Ordination regelmäßig am Samstag aufsperren, ist kein Zuschlag vorgesehen. Anders, wenn auf Grund eines besonderen Bedarfs die Ordination in den genannten Zeiträumen außertourlich geöffnet wird: In diesen Fällen wird auf die erbrachten Leistungen der S- Zuschlag in der Höhe von 50 Prozent ausbezahlt. Wobei es den Ärztinnen und Ärzten im Rahmen ihrer medizinischen Behandlungskompetenz überlassen bleibt, ob ein besonderer Behandlungsbedarf außerhalb der regelmäßigen Ordinationszeiten besteht.
Wie eine interne Auswertung der WGKK zeigt, wurde im Zeitraum 1.10.2015 bis 30.9.2016 in 34 Fällen der Zuschlag abgerechnet und von der WGKK honoriert – vor allem im Bereich der Allgemeinmedizin sowie der Kinderheilkunde.
Das skizzierte Zuschlagssystem und nicht zuletzt der konsequente Ausbau der Versorgung durch den Ärztefunkdienst bieten im niedergelassenen Bereich eine solide Basis rund um die Uhr. Dass sich dieses Angebot bewährt, zeigt nicht zuletzt eine Auswertung vom vergangenen Wochenende. In einzelnen Ordinationen, die zusätzlich geöffnet hatten, mussten nur einige wenige Patienten behandelt werden.
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