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Industrie zu Arbeitsmarkt: Beschäftigungs-wachstum von betrieblicher Flexibilität abhängig
IV-Generalsekretär Neumayer: Wachstum- und Beschäftigung braucht Flexibilität und Entlastung der Betriebe – praktikable Höchstarbeitszeitgrenzen unerlässlich.
„Wenn wir Arbeitsplätze in Österreich schaffen und sichern wollen, führt an einer praxisgerechten, modernen Gestaltung der Arbeitszeitregelungen kein Weg vorbei“, betonte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, anlässlich der heute veröffentlichen Arbeitsmarktdaten. „Entscheidender Hebel für eine Trendwende auf dem Arbeitsmarkt ist die dringend notwendige Anpassung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen in Österreich an die betriebliche Realität sowie die Lebenssituation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Umfragen zeigen, dass sich nicht nur Unternehmen, sondern auch die Menschen deutlich mehr Flexibilität wünschen. Das derzeitige österreichische Arbeitszeitrecht hingegen ist restriktiv und unübersichtlich“, so der IV-Generalsekretär. Zudem brauche es gesetzliche Änderungen, um direkt auf betrieblicher Ebene praxisgerechter entscheiden zu können. Denn „unmittelbar vor Ort weiß man am besten, was nötig ist und was nicht. Dort können passgenaue Lösungen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gemeinsam fair erarbeitet werden.“
„Damit unsere Betriebe international wettbewerbsfähig bleiben und wir Beschäftigung in Österreich langfristig sichern können, braucht es auch konsequente Schritte in Richtung Entlastung der heimischen Unternehmen“, so Neumayer. Der beschlossene Beschäftigungsbonus sei daher als „ein positives und wichtiges Signal zu werten. Worauf es allerdings jetzt ankommt, ist eine praxisgerechte und unbürokratische Ausgestaltung. Gerade auch aktuelle Neueinstellungen, die bereits bis Juli erfolgen, sind daher jedenfalls zu berücksichtigen“, betonte der IV-Generalsekretär, der sich überdies abschließend für eine in weiterer Folge strukturelle Lohnnebenkostensenkung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aussprach.
Foto: IV