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Lebensmittel-gewerbe: Achtung bei widerrechtlicher Verwendung geschützter Marken

Die in den letzten Tagen publik gewordenen Abmahnungen von Luis Vuitton gegenüber heimischen Konditoren und Bäckereien nimmt die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe zum Anlass, auf folgende Sachverhalte hinzuweisen:

Solange mit den Markeninhabern keine entsprechende markenrechtliche Klärung vorgenommen wurde, ist von der Produktion von Back- bzw. Torten-Produkten, die über Verzierungen verfügen, die eindeutig den Markenschutz verletzen, abzusehen.  Dies schließt auch die Verbreitung von Fotos über Social Media und Homepages ein, die bereits produzierte Produkte zeigen. 

Hintergrund der Abmahnungen ist, dass es sich bei Louis Vuitton um eine sogenannte ´berühmte Marke“ im Sinne des Markenschutzgesetzes handelt und diese Marken auch dann geschützt sind, wenn sie nicht explizit in der Klasse 30 (Backwaren) für die Verwendungen als Konditor- und Backwaren eingetragen sind. 

„Aus den bisherigen Erfahrungswerten ist zu erwarten, dass im Klagsfall der jeweilige Konditor in einer gerichtlichen Austragung unterliegen wird. Auch andere Produkte, wie etwa Disney-Charaktere etc. sind von dieser Problematik betroffen. Daher müssen wir unsere Konditoren dringend auffordern, die Herstellung von Lebensmitteln-  im Hinblick auf Markenrechtsverletzungen - einer kritischen Prüfung zu unterziehen und entsprechende Produkte aus dem Sortiment zu nehmen“, so Leo Jindrak, Bundesinnungsmeister der Konditoren.

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