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WKÖ-Bundessparte Handel – Buchmüller: „EU-Gruppenklage ist eine Mogelpackung“
In der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) steht man dem Instrument von Gruppen-/Sammelklagen nach US-Vorbild ablehnend gegenüber: „Gruppenklagen sind in Österreich schon derzeit in vielfältiger Weise möglich - etwa durch das bewährte System einer Sammelklage österreichischer Prägung oder durch die Beteiligung an einer Streitgenossenschaft“, sagt Handelsobmann Peter Buchmüller. Die EU-Kommission präsentiert ja heute, Mittwoch, in Brüssel mehrere Gesetzesvorschläge zur EU-Sammelklage gegen Unternehmen.
Und Buchmüller hält weiter fest: „Im amerikanischen Modell geht es vor allem darum, Druck aufzubauen, sowohl durch Strafandrohungen als auch medial. Die Wirtschaft wird massiv unter Druck gesetzt, Reputationsschäden von Unternehmen werden oft willentlich in Kauf genommen, ja sind sogar Teil des Systems. Damit können Gruppen- und Sammelklagen zu Folterwerkzeugen für Unternehmerinnen und Unternehmer werden, die ihren eigentlichen Zweck verfehlen, nämlich in Schadenersatzfällen eine vernünftige Einigung herbeizuführen.“
„Dazu kommt noch: Gruppen- oder Sammelklagen sind eine Mogelpackung - indem sie nämlich Vereinfachungen vortäuschen, die es gar nicht gibt“, ruft Bundesspartenobmann Buchmüller in Erinnerung. Sie sind mit erheblichem sowohl organisatorischem als auch finanziellem Aufwand verbunden. „Aus all diesen Gründen ist die Forderung nach Einführung einer neuen Gruppenklage nicht sinnvoll“, hebt er hervor.
„Die Wirtschaft ist für eine sachliche Diskussion jederzeit zu haben und verschließt sich sinnvollen Reformen keineswegs. Sinnvoll bedeutet allerdings, dass ausgewogene Mittel und Wege gefunden werden. Entscheidend ist, dass es – ob individuell oder gebündelt – im Schadenersatzprozess um die Verfolgung subjektiver Rechte geht. Daher darf es im Ergebnis keinen Unterschied machen, ob ein Anspruch einzeln oder im Rahmen einer Gruppenklage verfolgt wird“, so Buchmüller abschließend.
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