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Gewinner vs. Verlierer und die technologische Einschränkung
Gewinner vs. Verlierer und die technologische Einschränkung
"Das Ende von YouTube", "Zerstört das neue Leistungsschutzrecht zahlreiche Existenzen?", "Tod des Internets" - Schon bevor er überhaupt in Kraft tritt überschlagen sich bedenkliche Schlagzeilen. Auf den ersten Blick kann es nur Verlierer geben, doch ist dem wirklich so? Andreas Gerauer, CTO und Co-Founder von Tickaroo, über die Gewinner, die Verlierer und die technologische Einschränkung.
Gewinner: Von der Justiz über Startups bis hin zu etablierten Big Playern
Nachdem dank DSGVO die Privatsphäre im Internet in den Fokus der Abmahnanwälte gelangt ist, wurde nun das Leistungsschutzrecht und der Urheberschutz diskutiert. Nach anfänglicher Verunsicherung blieb im Falle der Datenschutzgrundverordnung die große Abmahnwelle aus. Dennoch: Durch die außergewöhnliche Rechtslage in Deutschland sind die geplanten Upload-Filter ein Segen für auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte. Doch nicht nur diese profitieren von den neuen Regelungen: Auch den Big Playern, traditionellen Medien, die ihren Content selbst kuratieren und großen Unternehmen wie Facebook oder Google spielt das neue Gesetz in die Hände. Sie haben die Manpower sowie technologische, personelle und finanzielle Ressourcen und außerdem bei Entwicklung und Implementierung entsprechender Algorithmen wertvolle Vorarbeit geleistet. Beispielsweise setzt YouTube bereits seit einigen Jahren auf das sogenannte Content-ID-System, das neue Uploads und bestehendes Material auf der Plattform nach Urheberrechtsverstößen durchleuchtet. Gleichzeitig profitieren Startup-Entrepreneure oder Digitalagenturen, die mit ihren Technologien das Werkzeug entwickeln, damit Unternehmen in Zeiten des Upload-Filters weiterhin bestehen können.
Verlierer: Das Internet und ein digitaler Rattenschwanz
Die Zahl der Verlierer könnte größer kaum sein - die gesamte Internetkultur steht auf dem Spiel. User-Generated Content, wie er heutzutage auf sozialen Netzwerken nach Belieben geteilt wird, steht an einem Scheideweg - der Nutzer von heute wird in seiner digitalen Freiheit massiv eingeschränkt. Aber es geht noch weiter: Der Upload-Filter gefährdet ganze Geschäftsmodelle - kleine Unternehmen, Startups oder junge, aufstrebende Online-Medien werden es schwer haben, die technologischen Rahmenbedingungen umzusetzen. Sich im Online-Business behaupten zu können, wird deutlich erschwert. Unternehmen, die auf User-Generated Content setzen, würden in vorauseilender Gehorsamkeit lieber ein Video, Bild oder Text zu früh als zu spät sperren, um hohe Strafzahlungen zu umgehen. Und: Im Endeffekt haben strengere Vorgehen in Bezug auf das Urheber- bzw. Leistungsrecht gezeigt, dass das nicht unbedingt ausschließlich negative Effekte hatte. Das belegt auch eine 300-seitige Studie der niederländischen Beratungsfirma Ecorys: Dort ermittelten Forscher unter anderem, dass 100 illegale Downloads zu weiteren 24 Käufen führen würden. Oder anders formuliert: Werden illegale Downloads unmöglich gemacht, könnte sich auch die Anzahl der rechtmäßig durchgeführten Downloads verringern und somit den Gewinn der Content-Produzenten schmälern. Dies darf dabei auf keinen Fall als Rechtfertigung für Softwarepiraterie und Urheberrechtsverletzungen interpretiert werden, doch es zeigt, dass im Falle des Upload-Filters ähnliches blühen könnte. Unter dem Hashtag #NoUploadFilter sendeten Anfang dieses Jahres bereits Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wirtschaft und der Internetkultur einen offenen Brief an die Politik - auch bekannte Internetpioniere wie der Erfinder des WorldWideWeb, Tim Berners-Lee, befürchten eine radikale Veränderung im Internet und erwarten einen digitalen Rattenschwanz an Herausforderungen.
Die Einschränkung - Technologie kann vieles, aber nicht alles
Wie auch im Bereich Cyber Security: 100-prozentige Gewährleistung hinsichtlich der Konformität wird es auch beim Upload-Filter nicht geben. Die Implementierung sorgt für große Entwicklungskosten und auch technologisch sowie konzeptionell ist der Einsatz schwierig bis unmöglich, selbst die Big Player haben trotz hohen Investitionen große Probleme. Das Content-ID-System von YouTube steht trotz enormer Kosten bei der Entwicklung nach wie vor in der Kritik, Videos fälschlicherweise zu sperren oder die Monetarisierung grundlos aufzuheben. Die Filtermechanismen können - auch in Zeiten von KI - kaum intelligent genug sein, um zwischen legitimen Content-Duplikaten, also zwischen lizensierten und illegalen Kopien, zu unterscheiden. Bei YouTube läuft es derzeit so, dass Publisher Content vorgeben und dieser überwacht werden soll, z.B. bei urheberrechtlich geschützten Songs. Die Video-Plattform legt dann einen Fingerprint an und gleicht diesen bei jedem Neu-Upload ab. Im Zuge des Upload-Filters wird das aber nicht reichen - die zu treffenden technologischen Maßnahmen werden für alle Internetplattformen zu einer enormen Hürde, allgemein konnte die technische und organisatorische Umsetzbarkeit bislang in der Praxis noch nicht bewiesen werden.
Fazit: Digitales Eigentum im Trend und dennoch eine Last
Die DSGVO, die vermutlich eintretende ePrivacy-Verordnung und nun der beschlossene Upload-Filter, die das digitale Eigentum schützen sollen, sind gute Ansätze. Doch speziell beim Upload-Filter stellt sich die Frage, ob hier nicht an der falschen Stellschraube gedreht wird und zur Last für die Internetkultur wird. Ob auf privater oder geschäftlicher Ebene werden hier mehr Hürden als Erleichterungen ins Leben gerufen. Speziell Unternehmen, wie Social-Media-Plattformen, werden mit der strikten Handhabung des Themas zu kämpfen haben.
Foto: Shutterstock/Monster Ztudio