Steuerberater
Steuerberater
Was ist Familie im Steuerrecht?
Was ist Familie im Steuerrecht?
Was ist Familie im Steuerrecht?Mag. Kurt WallnbergerWirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist geschäftsführender Gesellschafter der TRUST Treuhand- und Steuerberatung GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkten in der Beratung zur Steuerplanung und -strategie; Beratung im Stiftungsrecht; Beratung auf den Gebieten EDV-unterstützter Organisation, Finanzierungsberatung, steuerschonende Vermögensschaffung, Betreuung von Start-up‘s im Bereich Planung, Budgetierung und Finanzierung.
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Familie ist im Steuerrecht bei vielen Bestimmungen von Bedeutung. Für Familien gibt es Förderungen und Absetzbeträge. Doch was das Steuerrecht unter Familie und Kindern versteht, ist unterschiedlich zu den Begriffen im Allgemeingebrauch.
Bei Ehe, Familien und Kinder sind die gesetzlichen Vorschriften im bürgerlichen Recht geregelt. Das Steuerrecht greift auf diese Begriffsdefinitionen zurück. Diese werden allerdings noch um weitere Begriffe wie Lebensgemeinschaft und Partnerschaft ergänzt. Der Grund für die Berücksichtigung der privaten Lebensumstände in der Steuerberechnung liegt darin, dass damit versucht wird, die finanziellen Mehrbelastungen für Familien auszugleichen. Damit wird das System der Individualbesteuerung unterbrochen, das in Österreich angewendet wird. Gegensätzlich dazu ist das System der Familienbesteuerung, das etwa in Deutschland angewendet wird. Um die Familien finanziell entlasten zu können, wurden in Österreich verschiedene Absetzbeträge und Förderungen für Familien geschaffen. Um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen, ist es wichtig, dass die unterschiedlichen Definitionen für Angehörige und Familie erfüllt sind. Die wesentliche Definition des Begriffes des Angehörigen für das Steuerrecht stammt aus der Bundesabgabenordnung und gilt für das gesamte Verfahrensrecht. Als Angehörige gelten demnach die Ehegatten, die Verwandten in gerader Linie und zweiten, dritten und vierten Grades in der Seitenlinie, Verschwägerte in gerader Linie und zweiten Grades in der Seitenlinie, Wahleltern, Wahlkinder, Pflegeeltern, Pflegekinder, Lebensgefährten, Kinder und Enkel des Lebensgefährten. Zu beachten ist, dass man für das Steuerrecht auch noch nach Auflösung der Ehe als Angehörige gilt. Dies ist auch auf Verschwägerte anzuwenden. Die Angehörigendefinition richtet sich auch nicht nach ehelicher Geburt, auch für uneheliche Verwandte gelten dieselben Regelungen. Als Lebensgemeinschaft gilt eine auf längere Dauer ausgerichtete, ihrem Wesen nach der Beziehung miteinander verheirateten Personen gleichkommende Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft. Auch die gleichgeschlechtlichen Lebensgefährten werden unter diesem Begriff eingeschlossen. Das Einkommensteuerrecht definiert sich einige Begriffe der Familie auch selbst. Als Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes gilt ein Kind, wenn dem Steuerpflichtigen oder seinem Partner mehr als sechs Monate im Jahr der Kinderabsetzbetrag für ein haushaltszugehöriges Kind oder der Unterhaltsabsetzbetrag für ein nicht haushaltszugehöriges Kind zusteht. Der Kinderabsetzbetrag hängt vom Bezug der Familienbeihilfe ab. Daher steht auch für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Kinderabsetzbetrag zu. Um den Unterhaltsabsetzbetrag ansetzen zu können, muss ein Steuerpflichtiger für ein Kind, das nicht seinem Haushalt angehört, gesetzlichen Unterhalt leisten. Wenn für ein Kind weniger als sieben Monate ein Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, treten die Rechtsfolgen nicht ein. (Ehe-)Partner ist nach dem Einkommensteuerrecht eine Person, mit der der Steuerpflichtige verheiratet ist oder mit mindestens einem Kind in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt. Für gleichgeschlechtliche Partnerschaften ist diese Definition ebenfalls nach den Richtlinien zutreffend. Eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne Kinder bedeutet, dass keine steuerliche Berücksichtigung stattfindet.Im Einkommensteuerrecht sind die persönlichen Nahebeziehungen in vielen Bestimmungen relevant. Darunter fallen die Bestimmungen zur Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrages, des Alleinerzieherabsetzbetrages, der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag und auf den Unterhaltsabsetzbetrag. Im Falle des Vorliegens eines Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrages ist die Negativsteuer rückzuerstatten. Es gibt einen zusätzlichen Höchstbetrag zur Absetzung von Topfsonderausgaben bei mindestens drei Kindern. Für behinderte Familienangehörige können nach Vorliegen der Voraussetzungen die Aufwendungen geltend gemacht werden. Für Verträge zwischen nahen Angehörigen gelten nach steuerrechtlichen Vorschriften bestimmte Kriterien, damit diese Verträge auch anerkannt werden. Unter fremden Dritten wird im Grundsatz davon ausgegangen, dass sich diese nichts zu schenken haben und dass daher die Bestimmungen in Verträgen die tatsächlichen Verhältnisse widerspiegeln. Bei nahen Angehörigen fehlt dieser Grundsatz oft, daher gibt es Vorschriften für die steuerrechtliche Anerkennung von Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen. Die Rechtsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen müssen ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, fremdüblich abgeschlossen und eindeutig und klar gefasst werden. Somit muss bei einer Vermietung an die Firma des Ehepartners sowohl die Vereinbarung über die Miete als auch die Höhe der Miete fremdüblich gestaltet werden. Die Prüfung der Fremdüblichkeit erfolgt auf realer Basis mit Vergleichen aus dem Wirtschaftsleben. Zusätzlich sollten die Vereinbarungen schriftlich gefasst werden, um eine erleichterte Dokumentation im Falle einer Prüfung des Finanzamtes zu ermöglichen. Wird gesetzlich eine Schriftlichkeit eines Vertrages gefordert, ist dies auch für das Steuerrecht auf jeden Fall zu beachten. Die Bestimmungen zum Angehörigenvertrag sollen die Trennung von der privaten zur betrieblichen Sphäre bewirken und das Steuersplitting in der Familie vermeiden. Diese Bestimmungen sind auch für einander nahestehenden juristischen Personen, wie beispielsweise bei einem Konzern, zu beachten. Im Verfahrensrecht haben die Angehörigen verschiedene Aussageverweigerungsrechte und Informationsrechte, es gibt auch Befangenheitsregeln für Organe und Sachverständige.
FACTS
Für die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten wurden jetzt vom Finanzministerium die Kriterien für die Kinderbetreuungseinrichtungen definiert: Die Betreuung hat in einer öffentlichen oder privaten institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person zu erfolgen. Demnach fallen Kinderkrippen, Kindergärten, Betriebskindergärten, Horte, altersgemischte Kinderbetreuungseinrichtungen, elternverwaltete Kindergruppen, Spielgruppen und Kinderbetreuung an Universitäten darunter. Die pädagogisch qualifizierten Personen müssen eine Ausbildung zur Kinderbetreuung und Kindererziehung von mindestens acht Stunden nachweisen können. Eine Ausnahme für die Absetzbarkeit besteht, wenn die Betreuung durch Angehörige erfolgt, die zum selben Haushalt wie das Kind gehören.
WUSSTEN SIE?
Individualbesteuerung heißt, dass jeder Steuerpflichtige sein eigenes Einkommen unabhängig von seinen persönlichen Umständen zu versteuern hat. Damit werden die Steuerpflichtigen gleichgestellt. In Österreich gilt das Prinzip der Individualbesteuerung, das allerdings mit einigen Bestimmungen auch davon abweicht. Die persönlichen Beziehungen und die Einkünfte des (Ehe-)Partners werden etwa beim Alleinverdienerabsetzbetrag berücksichtigt.