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Steuerreform


Steuerreform 2009Mag. Kurt WallnbergerWirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist geschäftsführender Gesellschafter der TRUST Treuhand- und Steuerberatung GmbH mit Tätigkeitsschwerpunkten in der Beratung zur Steuerplanung und -strategie; Beratung im Stiftungsrecht; Beratung auf den Gebieten EDV-unterstützter Organisation, Finanzierungsberatung, steuerschonende Vermögensschaffung, Betreuung von Start-up‘s im Bereich Planung, Budgetierung und Finanzierung.
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!ts der Auswirkungen der weltweiten Finanzkrise hat auch die österreichische Regierung reagiert und die für 2010 geplante Steuerreform in das Jahr 2009 vorgezogen. Zusätzlich wurde auch ein Konjunkturpaket geschnürt. Die Steuerreform 2009 soll noch vor Ostern beschlossen werden und ab dem 1.1.2009 gelten.Die geplanten Eckpunkte der Reform sind die Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler, somit insbesondere des Mittelstandes und die Entlastung von Familien mit Kindern. Die geplanten Änderungen bei der Lohnund Einkommensteuer sind Entlastungen durch den Lohn- bzw. Einkommensteuertarif. Statt bislang 10.000 Euro sollen in Zukunft  11.000 Euro pro Jahr steuerfrei sein. Zusätzlich sollen Einkommen zwischen 11.000 Euro bis 25.000 Euro mit einem 36,5%igen Grenzsteuersatz anstatt wie bisher mit 38,33% besteuert werden. Ebenfalls wird die Grenze für den Spitzensteuersatz erhöht werden. Ab 60.000 Euro statt bisher 51.000 Euro wird der 50%ige Grenzsteuersatz vorgeschrieben. Die Auswirkungen dieser Änderungen der Steuersätze bringen vielen Erwerbstätigen Entlastungen. Alleine durch die Erhöhung des Tariffreibetrages von 10.000 Euro auf 11.000 Euro werden rund 160.000 Kleinverdiener aus der Steuerpflicht fallen, somit werden im Jahr 2009 rund 2,7 Millionen von rund 6,5 Millionen steuerlich Registrierten in Österreich keine Einkommen- und Lohnsteuer zahlen. Die Entlastung durch die Anhebung der Grenzsteuersätze steigt mit dem Einkommen. So sparen Sie bei einem Brutto-Monatseinkommen von 1.500 Euro (jeweils vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) rund 450 Euro pro Jahr. Bei einem Brutto- Monatseinkommen von 3.000 Euro sparen Sie etwa 660 Euro pro Jahr. Die Veränderung der Grenze für den Spitzensteuersatz von 50% auf 60.000 Euro bringt somit die größte Entlastung mit sich. Die Steuerersparnis beträgt hier von 740 Euro bis 1.350 Euro pro Jahr. Davon bleiben aufgrund des Anstiegs der Höchstbeitragsgrundlage bei der Sozialversicherung jedoch nur rund 1.250 Euro übrig. Die geplanten Entlastungen bei den Familien sollen ein Volumen von rund 500 Mio. Euro erreichen. Berücksichtigt man die bereits vor der Wahl beschlossene 13. Familienbeihilfe,  so kommt man auf eine Entlastung von rund 750 Mio. Euro für Familien mit Kindern.Der Kinderabsetzbetrag, der monatlich ausbezahlt wird, soll von 610 Euro auf 700 Euro jährlich erhöht werden. Mit dieser Maßnahme werden alle Kinder mit 90 Euro pro Jahr gefördert – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Neu eingeführt wurde ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind und Jahr. Dieser Kinderfreibetrag wird von der Steuer abgesetzt, sodass die Steuerersparnis bis zu 110 Euro betragen kann. Bei Kindern, bei denen ein Elternteil Unterhalt bezieht, beträgt der Absetzbetrag 132 Euro. Verdienen beide Elternteile, so können beide 132 Euro absetzen, somit in Summe 264 Euro. Auch eine wesentliche Verbesserung für berufstätige Frauen wurde endlich beschlossen: Kinderbetreuungskosten können jetzt von der Steuer abgesetzt werden. Kinderbetreuungskosten für Kinder bis zum 10. Lebensjahr können mit maximal 2.300 Euro pro Kind und Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Die Steuerersparnis pro Kind und Jahr beträgt somit bis zu 1.150 Euro. Zusätzlich sollen Arbeitgeber für die Betreuung von Kindern bis zehn Jahren einen Betrag von bis zu 500 Euro pro Kind und Jahr steuerfrei an die Mitarbeiter auszahlen können. Die Betreuung muss in privaten oder öffentlichen Kinderbetreuungsinstitutionen, wie Kindergarten oder Hort erfolgen oder von einer pädagogisch vergleichbar tätigen Person durchgeführt werden. Auch an die Unternehmer hat der Gesetzgeber im Rahmen der Steuerreform gedacht und folgende Vorhaben geplant. Selbstständige sollen in Zukunft einen Ausgleich für die begünstigte Besteuerung des 13. und 14. Bezuges von Arbeitnehmern erhalten. Dafür soll der bereits eingeführte Freibetrag für investierte Gewinne ab 2010 von 10% auf 13% erhöht werden. Zusätzlich wird er auf alle betrieblichen Einkünfte und Gewinnermittlungsarten ausgedehnt. Als besondere KMU-Förderung sind für Gewinne bis 30.000 Euro keine Investitionen mehr erforderlich, um den Freibetrag für investierte Gewinne geltend zu machen. Dieser Freibetrag wird dann in Gewinnfreibetrag umbenannt werden. Allerdings soll die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne (§ 11a EStG) im Gegenzug gestrichen werden. Ab 2010 gelten als begünstigte Investitionen für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag auch Gebäudeinvestitionen bzw. Mieterinvestitionen, wenn mit der tatsächlichen Bauausführung nach dem 31.12.2008 begonnen worden ist.Zusätzlich sollen mit dem Konjunkturpaket 2009 für Unternehmer Investitionen begünstigt werden, damit ein Anreiz geschaffen wird, diese jetzt zu tätigen. Im Gegenzug soll dies die Wirtschaft beleben und die Beschäftigung erhöhen. Für die Anschaffung von körperlichen Anlagegütern soll die Möglichkeit einer vorzeitigen Abschreibung bestehen. Dies gilt für Investitionen für die Jahre 2009 und 2010. Allerdings steht für Grund und Boden, Gebäude, Mieterinvestitionen, PKW und Kombis sowie gebrauchte Anlagen keine vorzeitige Abschreibung zu. Die vorzeitige Abschreibung ermöglicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine höhere Abschreibung von 30% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich der linearen Abschreibung. Die lineare Abschreibung wird fortgeführt, es kommt im Endeffekt zu einer früheren Abschreibung der Investition. Mehr als 100% der Anschaffungskosten kann man durch diese Maßnahme nicht abschreiben. Als Maßnahme für alle Steuerpflichtigen wird die Abzugsfähigkeit von Spenden geplant. Dabei sollen Spenden für mildtätige Zwecke im In- und Ausland und Entwicklungshilfeprojekte von der Steuer abzugsfähig sein. Dies gilt allerdings nicht für Spenden an Umwelt- und Tierschutzorganisationen. Die maximale steuerliche Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags soll ab 2009 von 100 Euro auf 200 Euro angehoben werden. Für die genannten Änderungen bleibt die Gesetzwerdung noch abzuwarten. FACTBOXIm Angesicht der Finanzkrise hat die Bundesregierung beschlossen, die für 2010 geplante Steuerreform in das Jahr 2009 vorzuziehen. Als Eckpunkte wurden die Förderung der Familien und die Entlastung des Mittelstandes genannt. Die Steuerreform soll bereits mit 1.1.2009 in Kraft treten, die Beschlussfassung im Nationalrat und Bundesrat soll allerdings erst im März 2009 erfolgen. Somit bleibt abzuwarten, ob noch Adaptierungen in einzelnen Punkten erfolgen werden.
WUSSTEN SIE?Der Grenzsteuersatz (marginaler Steuersatz) bezeichnet, mit welchem Steuersatz die letzte Einheit der Steuerbemessung belastet wird, somit wie viel Steuer Sie auf einen zusätzlichen Verdienst entrichten müssten. Der Durchschnittssteuersatz bezeichnet das Verhältnis der Einkommensteuer zum versteuernden Einkommen, man ermittelt ihn, indem man den zu leistenden Steuerbetrag durch die Bemessungsgrundlage dividiert. Er gibt an, mit wie viel Steuer das gesamte Einkommen belastet ist. Der halbe Durchschnittssteuersatz, der für bestimmte Steuerberechnungen herangezogen wird, ist somit die Hälfte des Durchschnittssteuersatzes und kann maximal 25% betragen.
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