ABW Logo

Neue alte Regeln für die Wohnbauförderung?

Wege zur Sicherung der für den Wohnbau
bestimmten Fördermittel und Lenkungsmaßnahmen zur Vermeidung von
Schwarzarbeit waren am 22. Juni auf Einladung der WKO-Geschäftsstelle
Bau Gegenstand eines Runden Tisches im Parlament.

Unter dem Vorsitz von Bundesinnungsmeister Hans-Werner Frömmel
debattierten die Abgeordneten zum Nationalrat Josef Muchitsch (SPÖ),
Gabriela Moser (Grüne), Elmar Podgorschek und Bernhard Vock (beide
FPÖ) Franz Hörl (ÖVP), die Experten Prof. Margarete Czerny und Prof.
Friedrich Schneider sowie ausgewählte Fach- und
Wirtschaftsjournalisten Perspektiven für eine zweckgesicherte und
kontrollierbare Verwendung von Wohnbaugeldern.

Hintergrund für den Vorstoß des Baugewerbes war einmal mehr der
Einsatz von Fördergeldern für andere Zwecke als den Wohnbau, was seit
der Aufhebung der Zweckbindung 2008 und infolge der prekären
Budgetlage einzelner Länder verstärkt und ohne Eingriffsmöglichkeiten
des Bundes praktiziert wird. Darüber hinaus kann zur Zeit mangels
Nachweispflicht auch nicht sichergestellt werden, dass Bauherren die
ausbezahlten Fördermittel ausschließlich für legal erbrachte
Bauleistungen aufwenden.

"Sündenfall" Aufhebung der Zweckbindung

Weitgehend einig zeigten sich die Diskussionsteilnehmer
hinsichtlich der Qualität der Wohnbauförderung als
Steuerungsinstrument. Abgeordnete Gabriela Moser bezeichnete die
Streichung der Zweckbindung als "Sündenfall" und verwies auf die
Möglichkeit der Finanzministerin, die Zweckbindung notfalls auch ohne
Zustimmung der Länder wieder einzuführen. Dies sei eine rein
politische Entscheidungsoption und erfordere keine legistische
Vorbereitung. Margarete Czerny, Professorin an der Donau-Universität
Krems, betonte im Hinblick auf die künftige Wohnversorgung die
Notwendigkeit einer langfristig bedarfsgerechten Sicherung der
Fördermittel, die derzeit so nicht gewährleistet sei. Zustimmung
signalisierten die Fraktionsvertreter zur Forderung des Baugewerbes,
die Bedarfssicherung im Vorfeld des Finanzausgleichs 2014 ernsthaft
auf die politische Tagesordnung zu setzen. Es gehe nun ein
Zeitfenster auf, um eine etwaige Fortschreibung des Finanzausgleichs
in der bestehenden Form zu verhindern.

Rechnungslegungspflicht bei Fördergeldern

Jede Milliarde Baupfusch kostet 10.000 Arbeitskräfte und bedeutet
einen Entgang von 500 Mio Euro an Steuern und Abgaben, rechnete
Bundesinnungsmeister Frömmel vor. Mit dem Ziel einer nachhaltigen
Eindämmung der Schattenwirtschaft drängt das Baugewerbe deshalb auf
eine Rechnungslegungspflicht bei der Gewährung von Fördergeldern,
verbesserte steuerliche Absetzmöglichkeiten für Bauleistungen und
einen Handwerkerbonus nach deutschem Vorbild. Letzterer würde sich,
so Volkswirtschaftsprofessor Schneider, auch für die Finanzministerin
rechnen. Der Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, Abgeordneter Josef
Muchitsch, plädierte für eine vollständige Neuregelung der
Wohnbauförderung. Lohn- und Sozialdumping dürfe nicht mit
Steuermitteln möglich sein und müsse scharfe Sanktionen nach sich
ziehen. In Missbrauchsfällen sollte es künftig möglich sein,
Förderungen zu streichen bzw. zurückzufordern und schwarze Schafe von
öffentlichen Auftragsvergaben auszuschließen. Abgeordneter Bernhard
Vock begrüßte Kontrollen, verwies aber auch auf die Gefahr der
Schikanierung von ehrlichen Bauherren.

Bundesinnungsmeister Frömmel und Bau-Holz Gewerkschaftschef
Muchitsch riefen zu entschlossenem Handeln gegen den organisierten
Sozialbetrug auf, eine Einschränkung der Nachbarschaftshilfe sei aber
nicht das Ziel der Bauschaffenden, betonten die Sozialpartner.

Cookies dienen der Benutzerführung und der Webanalyse und helfen dabei, die Funktionalität der Website zu verbessern, um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzerklärung Ok