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Dr. Eva Raunig

Hausärzte treten aus ELGA aus


So geht es raus aus ELGA


Seit 1.1.2014 wird das im ELGA-Gesetz verankerte Recht, der automatischen Teilnahme an ELGA zu widersprechen, umgesetzt. Nicht jedoch mit der Einrichtung von Widerspruchsstellen, die dies persönlich abwickeln, sondern lediglich über Telefon und Internet:

•    Über www.gesundheit.gv.at kann ein Online-Formular ausgedruckt werden. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben und samt Kopie eines Lichtbildausweises per Post an die Widerspruchsstelle geschickt werden. Nach einem gewissen, nicht näher definierten Zeitraum, wird dann eine Bestätigung über den ELGA-Ausstieg zugeschickt.

•    Ein Widerspruchsformular kann auch telefonisch über die Hotline 050/1244411 angefordert werden, das dann per Post zugeschickt wird. Weiterer Ablauf wie oben beschrieben.

•    Mit Bürgerkarte bzw. Handysignatur kann man sich in seine persönliche Gesundheitsakte einloggen und der Teilnahme an ELGA widersprechen.

Wichtig:

•    Wer aus ELGA austritt, hat keinerlei negative Konsequenzen zu befürchten, auch die Anonymität bleibt erhalten.

•    Wer zu einem späteren Zeitpunkt wieder eintreten möchte, beispielsweise weil die Datenschutz-Problematik besser gelöst wurde, kann dies jederzeit tun.
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