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Steuereinnahmen im OECD-Raum

Wie aus der aktuellen Ausgabe der OECD Revenue Statistics hervorgeht, lag der Anteil der Steuern und Sozialabgaben an der Wirtschaftsleistung im vergangenen Jahr im Schnitt von 30 erfassten OECD-Ländern bei 34,1 Prozent.

Der Anteil der Steuereinnahmen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg in 21 der 30 Länder, für die Daten verfügbar waren. In neun Ländern sank er.  Diese Verteilung ähnelt der Entwicklung im Vorjahr und deutet auf einen generellen Trend zu höheren Fiskalquoten. Die stärksten Steigerungen verbuchten Portugal (+ 2,2 Prozentpunkte) und die Türkei (+ 1,7), gefolgt von der Slowakischen Republik und Dänemark. In Norwegen, Chile und Neuseeland ging der Anteil der Steuereinnahmen am meisten zurück.

Die höchste Fiskalquote in der OECD hat Dänemark mit 48,6 Prozent – auch Frankreich (45%) und Belgien (44,6%) liegen weit über dem Schnitt. Am geringsten ist der Anteil von Steuern und Abgaben am BIP in Mexiko (19,7%) und Chile (20,2%). Ebenfalls niedrig ist die Quote in den USA (25,4%)  und in Korea (24,3%).

Die höheren Steuereinnahmen sind auf eine Reihe von Faktoren zurückzuführen: Etwa die Hälfte der Steigerung entfällt auf Einkommens- und Körperschaftssteuern, die in Konjunkturphasen in der Regel schneller wachsen als das Bruttoinlandsprodukt. Zudem haben viele Staaten die Steuersätze angehoben und/oder die Bemessungsgrundlage für Steuern verbreitert.

Auch in Österreich erhöhte sich der Anteil von Steuern an der Wirtschaftsleistung 2013 merklich –  von 41,7 auf 42,5 Prozent. In Deutschland und der Schweiz bewegte sich die Fiskalquote dagegen mit 0,2 Prozentpunkten nur minimal nach oben, auf 36,7 und 27,1 Prozent respektive.

In zwei weiteren neuen Analysen beschäftigt sich die OECD mit Verbrauchssteuern und mit den Verteilungseffekten, die diese Steuern haben. Bereits seit einigen Jahren plädiert die OECD dafür, den Steuermix beschäftigungs- und wachstumsfreundlicher zu gestalten und statt Einkommen stärker Konsum und Vermögen zu besteuern. In diesem Zusammenhang besonders wichtig sind Mehrwertsteuern – sie machen im Steuermix der OECD-Länder im Schnitt 20 Prozent aus.

Consumption Tax Trends 2014 beleuchtet die starke Steigerung der Mehrwertsteuern in der OECD in den vergangenen fünf Jahren. Zwischen 2009 und 2014 hoben 21 OECD-Länder ihren Mehrwertsteuersatz mindestens einmal an. Im Januar dieses Jahres lag er im OECD-Schnitt bei 19,1 Prozent und damit 1,5 Prozentpunkte höher als 2009.

Viele Länder erheben aus sozialen Gründen nach wie vor reduzierte Mehrwertsteuersätze und nehmen bestimmte Produkte aus. Laut Bericht wäre es sinnvoll, die Ausnahmen weitestgehend abzuschaffen und so die Steuerbasis zu verbreitern. Diese Maßnahme ermögliche höhere Einnahmen, ohne dass die Mehrwertsteuersätze insgesamt angehoben werden müssten, der Staat habe sogar Spielraum für eine Senkung des Regelsatzes.

Die zweite Analyse, The Distributional Effects of Consumption Taxes in OECD Countries, stellt fest, dass reduzierte Mehrwertsteuersätze Gutverdienerhaushalte oft eher begünstigten als Haushalte mit geringerem Einkommen: Besonders kontraproduktiv seien ermäßigte Sätze für Hotelaufenthalte, Restaurant-, Theater- und Kinobesuche sowie Bücher. Sozialer Ausgleich sei effizienter über gezielte Maßnahmen zu erreichen, etwa einkommensabhängige Leistungen oder Steuergutschriften.

Methodik:
Um die Steuer- und Abgabenquote der einzelnen Länder vergleichbar zu halten, werden in den OECD Revenue Statistics anders als in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (VGR) eine Reihe von finanziellen Zuwendungen an Haushalte und Unternehmen mit der Steuerschuld verrechnet. Entsprechend reduzieren sich dadurch das Steueraufkommen und damit auch die Steuerquote. Die größten Posten hier sind das Kindergeld, die Eigenheimzulage und die Investitionszulage.

Bei den Sozialbeiträgen werden in den Revenue Statistics außerdem die Beiträge der freiwillig gesetzlich Versicherten an staatliche Versicherungsträger nicht berücksichtigt. Auch Pflichtbeiträge an private Träger, wie sie Angehörige freier Berufe zur sozialen Absicherung leisten, sind nicht eingerechnet. Im Unterschied zur VGR berücksichtigen die Revenue Statistics auch keine unterstellten Sozialbeiträge für Beamte. Sozialbeiträge, die für Hartz-IV oder ALG-I-Empfänger an die Sozialversicherungsträger überwiesen werden, werden anders als in der VGR ebenfalls nicht erneut verbucht.
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