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Lösung mit Hilfe des Patentamtes gefunden
bezeichnete Dr. Friedrich Rödler, Präsident des Österreichischen
Patentamtes, die letzten Freitag erzielte Einigung zwischen
Österreich und Slowenien im Fall "Krajnska Klobasa". Trotz der
bevorstehenden Registrierung der slowenischen Krainer Wurst als
geschützte Herkunftsbezeichnung bei der Europäischen Kommission
werden österreichische Unternehmen - die Zustimmung der Europäischen
Kommission vorausgesetzt - die Bezeichnung "Käsekrainer" bzw.
"Krainer" mit Zusätzen weiterhin für ihre Würste führen dürfen.
Das Österreichische Patentamt hatte - gemeinsam mit dem
Landwirtschaftsministerium , der Wirtschaftskammer und Experten der
Veterinärmedizinischen Universität Wien - aktiv die Bemühungen
unterstützt, die geläufige Produktbezeichnung für die
österreichischen Produzenten zu erhalten und damit zum Erhalt ihrer
wirtschaftlichen Grundlage beigetragen.
Gleichzeitig zeichnet sich auch im Fall "steirisches Kürbiskernöl"
eine Lösung ab. "Stajersko" Kürbiskernöl darf voraussichtlich nur
mit einem deutlichen Hinweis auf seine slowenische Herkunft
vermarktet werden. Die deutschsprachige Übersetzung "steirisches"
bleibt den steirischen Produzenten vorbehalten.
Patentamts-Chef Rödler: "Ich bin froh, dass unser rasches und
gezieltes Einschreiten zur Wahrung österreichischer Interessen
beigetragen hat. Die beiden Beispiele zeigen deutlich, dass
gewerbliche Schutzrechte ein starkes Instrument im Wirtschaftsleben
und damit im Interesse der heimischen Arbeitsplätze sind. Sie
verdeutlichen aber auch, dass die Konsumenten, insbesondere bei
Lebensmitteln, ein großes Interesse an der genauen Identifikation von
Produkten haben und Wert darauf legen, dass Qualität und Herkunft
garantiert sind."